Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEHR VEREHRTER GAST,

die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.

   § 1  ABSCHLUSS DES VERTRAGES

Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per E-Mail an) dem Gast zugesandt.

Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

§ 2   LEISTUNGEN, PREISE, BEZAHLUNG

Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

Die vereinbarten Preise schliessen alle Verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Heizung und Strom) ein.

Die vereinbarte Anzahlung von 25 % ist bei Vertragsabschluss fällig. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) per Überweisung bis 8 Tage vor Anreise. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. 

Die Bezahlung in Euro auf ein Deutsches Konto ist nach Absprache möglich.

§ 3   ANREISE/ABREISE

Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Ferienhaus dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Das Ferienhaus muss bis spätestens 18.00 Uhr oder nach Absprache bezogen werden.

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des reservierten Ferienhauses ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt.

Die Belegung der Wohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bis 7 Tage vorher kann eine Umbuchung, nach Absprache, auf einen annehmbaren Ersatzmieter erfolgen.

Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe des Ferienhauses bis spätestens 11:00 Uhr in einem besenreinen Zustand erfolgen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Leeren der Mülleimer und den Kamin reinigen.

Bei nicht ordnungsgemässer Reinigung des Mieters, sind wir berechtigt die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen. 

§ 4   RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG/STORNIERUNG)

Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.

Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Anreise: CHF 50.00 

Bei einem Rücktritt von 60.-30. Tag vor Anreise 30 % des Gesamtpreises.
Bei einem Rücktritt vom 29.-8. Tag vor Anreise 50 % des Gesamtpreises.
Bei einem Rücktritt vom 7. Tag bis zur Anreise sowie bei Nichtanreise 85 % des Gesamtpreises.

§ 4  RÜCKTRITT DES Vermieters

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2 c. genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.

Der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung,) nicht fristgemäss leistet.

Der Mieter sich ansonsten in einem solchen Mass vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.

Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6  HAFTUNG

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Weisst die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine blosse Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen einschliesslich PKW haftet der Vermieter nicht.

Der Mieter ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.

Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100 %.

Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter. Die Freizeiteinrichtungen auf dem Grundstück (Pool, Trampolin, Schaukeln usw. sind nicht Teil des Vertrages, dürfen aber - auf eigene Gefahr - mitbenutzt* werden.    * Die andern Benutzer sind die Vermieter und deren Besucher.

Das Aufstellen von Zelten auf dem Grundstück ist erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, den „Zeltplatz“ (die Festwiese) pfleglich zu behandeln.

Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemässer Leistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

Der Vermieter weist den Mieter daraufhin, dass das Rauchen im Haus ausschliesslich in der Küche erlaubt ist. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von CHF 100,00 erhoben.

§ 7  HAUSTIERE

Ein Haustier darf nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden.

Haustiere sollten jedoch nicht in die Schlafzimmer gelassen werden.

Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschliesslich der einbringende Gast.

Die Erlaubnis des Aufenthaltes eines Haustiers kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.

§8 Kurtaxe

In der Gemeinde Grono wird keine Kurtaxe erhoben. 

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das Kreisgericht Roveredo vereinbart. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Noch lieber vertrauen wir auf gesunden Menschenverstand!